Das Leasing-Prinzip

Bilanzneutral investieren zu attraktiven Konditionen

Was ist Leasing?

Die erfolgreiche, am Markt stark etablierte Finanzlösung

Das Produkt Leasing stammt aus den USA. Es ist eine besondere Form der Nutzungsüberlassung. Englisch
"to lease" bedeutet vermieten. Leasing ermöglicht Investitionen ohne den Einsatz von Eigenkapital.

Nach dem "Pay-as-you-earn-Prinzip" lassen sich die Leasing-Raten aus den erwirtschaften Erträgen aus der Nutzung des Investitionsobjektes bestreiten. Auf diese Weise schont Leasing die Liquidität, lässt bestehende Kreditlinien unberührt und erweitert so den unternehmerischen Spielraum.

 

Leasing-Objekte sind Eigentum des Leasing-Gebers, der sie deshalb in seiner Bilanz führt. Diese Bilanzneutralität beim Leasing-Nehmer führt zu einer deutlichen Verbesserung wichtiger Bilanzrelationen, insbesondere der Eigenkapitalquote.

Die Kostenbelastung durch Leasing-Raten ist über die gesamte fest vereinbarte Grundmietzeit sicher kalkulierbar. Da Leasing zeitlich befristet ist, können veraltete Investitionsobjekte schneller und einfacher durch neue, dem technischen Fortschritt folgende, ersetzt werden.

Leasing-Begrifflichkeiten

Wichtige Begriffe auf einen Blick erklärt

Die Bemessungsgrundlage für die Leasing-Raten bestimmt sich nach den Anschaffungskosten bzw. nach den Herstellungskosten des Leasing-Gegenstandes. Nebenkosten, wie zum Beispiel Überführungs- und Installationskosten können entweder in die Leasing-Raten einbezogen oder dem Leasing-Nehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.

Der Leasing-Geber (das Leasing-Unternehmen) ist der zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Leasing-Gegenstandes. Dies hat zur Folge, dass der Leasing-Gegenstand dem Leasing-Geber auch steuerlich zuzurechnen und in dessen Anlagevermögen zu bilanzieren ist.

Der Leasing-Nehmer ist als Kunde der Vertragspartner des Leasing-Unternehmens. Dabei kann es sich um Unternehmen, Verbraucher oder die öffentliche Hand handeln.

Leasing-Sonderzahlungen kommen insbesondere im (privaten) Kfz-Leasing häufiger vor. Sie werden vom Leasing-Nehmer regelmäßig bei Vertragsbeginn zusammen mit der ersten Leasing-Rate gezahlt und mindern die zukünftigen Leasing-Raten. Sonderzahlungen werden im Rahmen des Risikomanagements der Leasing-Gesell­schaften eingesetzt, um einen möglichen Ausfall zu verringern.

Leasing-Vertragsarten

Ihre Möglichkeiten

Vollamortisation

= Leasing-Vertrag VA

Vollamortisation bedeutet, dass die Gesamtinvestitionskosten des Leasing-Gebers, einschließlich Zinsen, Verwaltung und Gewinn, durch die vereinbarten Leasing-Zahlungen gedeckt werden. Im deutschen Finanzierungs-Leasing garantiert der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber die Vollamortisation. Bei Vollamortisationsverträgen geschieht dies allein durch die fest vereinbarten Leasing-Zahlungen während der Grundmietzeit, bei Teilamortisationsverträgen zusätzlich über den vom Leasing-Nehmer garantierten Restwert.


Teilamortisation

= Leasing-Vertrag TA

Teilamortisation bedeutet, dass der Leasing-Nehmer mit seinen Ratenzahlungen während der unkündbaren Grundmietzeit die Gesamtkosten des Leasing-Gebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten, Nebenkosten, Finanzierungskosten) nur zum Teil deckt. Zur Sicherstellung der erforderlichen vollen Amortisation der Kosten bei Vertragsende stehen unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung. Ein Anschlussvertrag kann den noch nicht amortisierten Restwert als Grundlage nutzen.


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